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   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2013 - L 2 R 33/13 WA   

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https://dejure.org/2013,105858
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2013 - L 2 R 33/13 WA (https://dejure.org/2013,105858)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.04.2013 - L 2 R 33/13 WA (https://dejure.org/2013,105858)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. April 2013 - L 2 R 33/13 WA (https://dejure.org/2013,105858)
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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2012 - L 2 R 57/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2013 - L 2 R 33/13
    Der Kläger begehrt die Wiederaufnahme des durch Urteil des Senats vom 17. Oktober 2012 abgeschlossenen Verfahrens L 2 R 57/10, verbunden mit L 2 R 58/10 (vgl. dazu auch Beschluss des Bundessozialgerichts - BSG - vom 17. Januar 2013 - B 5 R 46/12 BH -).

    Der Senat hat die bei ihm anhängigen Verfahren des Klägers L 2 R 57/10 und L 2 R 58/10 am 25. September 2012 auf Mittwoch, den 17. Oktober 2012, 11.50 Uhr, terminiert.

    Mit Schreiben vom 15. Januar 2013, eingegangen am 18. Januar 2013, beantragte der Kläger beim erkennenden Senat, festzustellen, dass das Verfahren L 2 R 57/10 fortzusetzen und neue Entscheidungen zu erlassen seien.

    Der Antrag auf Wiederaufnahme des mit in Rechtskraft erwachsenem Urteil des Senates vom 17. Oktober 2012 abgeschlossenen Ausgangsverfahrens L 2 R 57/10 ist unzulässig und daher entsprechend der vorgenommenen Anhörung der Beteiligten durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung in entsprechender Anwendung des § 158 SGG zu verwerfen.

  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 53/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2013 - L 2 R 33/13
    Die nach ihrem Wortlaut nur die unzulässige Berufung erfassende Vorschrift des § 158 S 1 SGG ist auf die unzulässige Wiederaufnahmeklage entsprechend anzuwenden (vgl. BSG, B. v. 10. Juli 2012 - B 13 R 53/12 B -).
  • BSG, 17.01.2013 - B 5 R 46/12 BH
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2013 - L 2 R 33/13
    Der Kläger begehrt die Wiederaufnahme des durch Urteil des Senats vom 17. Oktober 2012 abgeschlossenen Verfahrens L 2 R 57/10, verbunden mit L 2 R 58/10 (vgl. dazu auch Beschluss des Bundessozialgerichts - BSG - vom 17. Januar 2013 - B 5 R 46/12 BH -).
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